abgeschnittener Bundesadler, deutschle Flaggenfarben

Fallstrick bei Projektbenennungen: Markenrecht

Universitäre und fakultäre Angebote, Arbeitsstellen und Projekte erhalten üblicherweise bereits bei der Antragsstellung einen griffigen Namen – wie z.B. „ProfaLe“, „Schreibzeit“ oder „Stellenwerk“ („Stellenwerk“-Eintrag im DPMA-Register). Hier kann es passieren, dass der selbe Name bereits als Wortmarke oder Wort-Bildmarke für ein ähnliches, eventuell kommerzielles Angebot beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kostenpflichtig registriert worden ist.
Falls das Angebot im Web eine breite Öffentlichkeit erreicht hat, wenn Poster und Flyer bereits gedruckt worden sind, dann ist eine Abmahnung ärgerlich.

Wir benutzen Cookies um die Nutzer*innenfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.