Rechtlich wünschenswert: Kleine Seminare, wissenschaftliche Projektarbeit, hochmobile Endgeräte

Es sind die üblichen, teils berechtigten Vorwürfe an die universitäre Lehre: Anonyme Massenveranstaltungen und überfüllte Seminare; mit Lehrverwaltung ausgelastete, schwer erreichbare Dozenten; sowie Lernen größtenteils nur für die nächste Prüfung.
In Kombination mit dem rechtlich weiterhin problematischen Einsatz digitaler Lehrmaterialien lassen sich aus den Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetz nun folgende Empfehlungen für die Lehre ableiten:

  • überschaubare Seminargrößen sowie eine engere, persönliche Beziehung zwischen Lehrenden und den Studierenden
  • ein Schwerpunkt auf projektbezogenem, wissenschaftlichen, kollaborativ-selbstorganisierten Arbeiten
  • der Einsatz hochmobiler digitaler Endgeräte zur Distribution, Bearbeitung und Archivierung von Lehr- und Arbeitsmaterialien
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