Digitalisierte Materialien und Urheberrecht

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In eLearning- und Blended-Learning-Anwendungen sowie Collaborative Working Spaces stehen den Lernenden/Forschenden meist Auszüge oder komplette Texte urheberrechtlich geschützter Werke zur Verfügung. Hier ist eine juristische Betrachtung der Situation notwendig: In welcher Weise dürfen geschütze Werke in Lehre und Forschung verwendet werden?
Folgender Auszug stammt aus dem Text Rechtsfragen bei E-Learning – Ein Praxis-Leitfaden von Till Kreutzer (Aug. 2007). Empfehlenswert ist bei weiterem Interesse die Lektüre des ganzen Absatz 6.2 – „Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG)“. Die Rechtslage könnte sich bereits 2009 grundlegend ändern.

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