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Creative Commons

Creative Commons – diesem Begriff ist man als Student*in oder Dozent*in sicherlich schon mehrfach über den Weg gelaufen. Aber worum handelt es sich dabei eigentlich? Zunächst einmal steht hinter dem Begriff Creative Commons eine gemeinnützige Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie verfolgt das Ziel kreative Werke nicht nur auf eine schnelle Art unter Nutzer*innen austauschbar zu machen, sondern diesen gleichzeitig eine Möglichkeit zu geben, das Deutsche Urheberrecht je nach Bedürfnis der Urheber*innen mit Lizenzen zu erweitern.
In diesem Film der Heinrich-Böll-Stiftung erfährt man mehr zum deutschen Urheberrecht, seiner Bedeutung und der aktuellen Debatte

[Ein Video der Heinrich Böll Stiftung. Dieses Video ist lizenziert unter CC BY-SA 2.0 DE]
Im digitalen Zeitalter ist die Urhebberrechtsfrage aktueller denn je.
Creative Commons können als eine Antwort auf das restriktivere deutsche Urheberrecht verstanden werden. Statt für jegliche Verwendungen geistigen Eigentums die explizite Schließung von Lizenzverträgen zwischen den Urheber*innen und Nutzer*innen aushandeln zu müssen, können durch Creative Commons universelle Standardlizenzen für Werke vergeben werden, die ihren Verwendungsrahmen regeln, ohne dass der oder die Nutzer*in das Recht am eigenen Werk aufgibt. Nutzer*innen entscheiden dabei selbst, welche Verwendungsrechte sie ihren Werken einräumen
Creative Commons stellen Lizenzen dar, die sich vom Copyright © – „all rights reserved“ / „Alle Rechte vorbehalten“ – abheben, bzw. dieses erweitern. Neben der sogenannten Public Domain (PD – CC Zero), welche anzeigt, dass ein Werk frei von Urheberrechten ist, stellt die gemeinnützige Organisation creativecommons.org vier miteinander kombinierbare Rechte-Module zur Verfügung:
 
by.largeCC BY
Namensnennung (attribution)
Die Nennung des Autoren wird seit Version 2.0 immer vorausgesetzt. Bis dahin konnte diese auch wegfallen, was bei Erlaubnis der Module „NC“ und „ND“ der sogenannten „Public Domain“(Gemeinfreiheit) entsprach.
nc.largeCC NC
Nicht kommerziell (non commercial)
Hiermit entscheiden Urheber*innen, ob ihr Werk auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden darf.
nd.large
CC ND
Keine Bearbeitung (no derivatives)
Die Autor*innen schließen mit diesem Modul die Bearbeitung ihrer schöpferischen Leistung aus.
sa.largeCC SA
Weitergabe unter gleichen Bedingungen (share alike)
Falls die Veränderung gestattet wird, kann hier veranlasst werden, dass das resultierende Werk ebenfalls über dieselbe CC-Lizenz wie das Ursprungswerk zur Verfügung gestellt wird.
 

Creative_commons_license_spectrum
Creative commons (the original CC license symbols), the combined work by Shaddim and is hereby cc-by-4.0 licensed., Creative commons license spectrum, Von .svg zu .jpg Datei konvertiert von EW Medienzentrum, CC BY 4.0

Aus der Kombination der obigen Rechte-Module ergeben sich sechs international gültige Lizenzverträge. 
In dieser Grafik sind die CC-Lizenzen nach der Offenheit ihrer Verwendbarkeit dargestellt, abgestuft von der Gemeinfreiheit („Public domain“) bis hin zu „Alle Rechte vorbehalten“ („All rights reserved“).
Dunkelgrün sind die „Approved for Free Cultural Works“-Lizenzen, die beiden grünen Bereiche markieren die Lizenzen, die kompatibel mit der „Remix-Kultur“ sind.
Die Lizenzfrage ist in vielerlei Hinsicht relevant. Insbesondere im Bereich des Lehrens und Lernens gehen Open Educational Resources (OER) und Creative Commons Hand in Hand. Hierbei werden Alternativen zu oftmals teuren Bildungsinhalten diverser Verlage geschaffen, die diesen qualitativ in nichts nach stehen müssen. Kritisch angemerkt werden kann, dass es bislang keine gebündelte Plattform zum Teilen, Erstellen, und Verändern von Bildungsmaterialien gibt. Dennoch ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bestrebt mit einer Richtlinie den weiteren Ausbau von OER in Deutschland zu fördern
Mehr zu CC-Lizenzen:

 
 
 
 
 

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