Fallstrick bei Projektbenennungen: Markenrecht
Universitäre und fakultäre Angebote, Arbeitsstellen und Projekte erhalten üblicherweise bereits bei der Antragsstellung einen griffigen Namen – wie z.B. „ProfaLe“, „Schreibzeit“ oder „Stellenwerk“ („Stellenwerk“-Eintrag im DPMA-Register). Hier kann es passieren, dass der selbe Name bereits als Wortmarke oder Wort-Bildmarke für ein ähnliches, eventuell kommerzielles Angebot beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kostenpflichtig registriert worden ist.
Falls das Angebot im Web eine breite Öffentlichkeit erreicht hat, wenn Poster und Flyer bereits gedruckt worden sind, dann ist eine Abmahnung ärgerlich.