Schlagwort: Rechtsfragen
Zum 01.01.2017: Übergangslösung für digitale Texte
Zum 01.01.2017: Einschränkungen für Texte in eLearning-Plattformen
Neuer Rahmenvertrag zur Verwendung digitaler Kopien in der Lehre
Fallstrick bei Projektbenennungen: Markenrecht
Universitäre und fakultäre Angebote, Arbeitsstellen und Projekte erhalten üblicherweise bereits bei der Antragsstellung einen griffigen Namen – wie z.B. „ProfaLe“, „Schreibzeit“ oder „Stellenwerk“ („Stellenwerk“-Eintrag im DPMA-Register). Hier kann es passieren, dass der selbe Name bereits als Wortmarke oder Wort-Bildmarke für ein ähnliches, eventuell kommerzielles Angebot beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kostenpflichtig registriert worden ist.
Falls das Angebot im Web eine breite Öffentlichkeit erreicht hat, wenn Poster und Flyer bereits gedruckt worden sind, dann ist eine Abmahnung ärgerlich.
Call: Themenspecial "E-Legal? – Rechtsfragen im E-Learning"
Rechtlich wünschenswert: Kleine Seminare, wissenschaftliche Projektarbeit, hochmobile Endgeräte
Es sind die üblichen, teils berechtigten Vorwürfe an die universitäre Lehre: Anonyme Massenveranstaltungen und überfüllte Seminare; mit Lehrverwaltung ausgelastete, schwer erreichbare Dozenten; sowie Lernen größtenteils nur für die nächste Prüfung.
In Kombination mit dem rechtlich weiterhin problematischen Einsatz digitaler Lehrmaterialien lassen sich aus den Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetz nun folgende Empfehlungen für die Lehre ableiten:
- überschaubare Seminargrößen sowie eine engere, persönliche Beziehung zwischen Lehrenden und den Studierenden
- ein Schwerpunkt auf projektbezogenem, wissenschaftlichen, kollaborativ-selbstorganisierten Arbeiten
- der Einsatz hochmobiler digitaler Endgeräte zur Distribution, Bearbeitung und Archivierung von Lehr- und Arbeitsmaterialien