Zum 01.01.2017: Einschränkungen für Texte in eLearning-Plattformen
Die Universität Hamburg ist, wie viele andere deutsche Universitäten, dem neuen Rahmenvertrag, der zwischen der VG-Wort und der KMK ausgehandelt wurde, nicht beigetreten. Dieser Rahmenvertrag regelt ab 2017 die Vergütung, die die UHH an die VG-Wort für für die Lehre Online zur Verfügung gestellte Texte zahlen müsste.
Der Nicht-Beitritt bedeutet für Lehrende, dass urheberrechtlich geschützte Texte, wie sie z.B. in virtuellen Seminarordnern im CommSy stehen, ab dem 01.01.2017 für Studierende gesperrt werden müssten.
Zur Zeit tagt eine Arbeitsgruppe, um zumindest eine Übergangslösung für das laufende Semester auszuarbeiten.
Die Staatsbibliothek hat sich entschlossen, trotz der aktuell etwas unklaren Lage zum Thema zu informieren. Unter https://www.sub.uni-hamburg.de/service/UrhG52a finden sich u.a. Informationen, welche Materialien ab dem 01.01.2017 rechtlich unbedenklich Online an Studierende weitergegeben werden können.
Bei Bedarf können Sie unter 52a-urhg[at]sub[dot]uni-hamburg[dot]de individuelle Fragen zur Rechtslage stellen.
- Webseite der Stabi zu Hintergrundinformationen
https://www.sub.uni-hamburg.de/service/UrhG52a