Gezeichnete Figur in Form eines quadratischen Pixels. Auf der Brust steht "It's not a bug, it's a Feature."

Empfehlungen zum Umgang mit generativer KI

Das Thema der Nutzung von KI ist aktuell sehr stark in Bewegung. Bisher gibt es noch keine UHH-weit gültigen verbindlichen Regelungen. Hier finden Sie Empfehlungen der Fakultät EW zum Umgang mit generativer KI wie z.B. ChatGPT im Rahmen von Studium und Prüfungen.

WICHTIG: Bitte stimmen Sie immer mit den Lehrenden und Prüfungsverantwortlichen die genauen Vorgaben und Richtlinien ab! Diese sind verantwortlich für die genauen Regelungen in den Lehrveranstaltungen und für die Modulabschlussprüfungen.

Einsatz von KI im Rahmen von Prüfungen

Bei der Nutzung von KI Anwendungen ist weiterhin wichtig, dass Prüfungen immer eine eigenständige Leistung darstellen müssen. Nutzen Sie idealerweise folgende Formulierung einer Eigenständigkeitserklärung für Ihre Modulprüfungen:

„Ich versichere durch meine eigene Unterschrift, dass ich die vorstehende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel – insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internetquellen – benutzt, die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem digitalen Speichermedium entspricht.
Ich erkläre hiermit außerdem, dass ich beim Einsatz von IT-/KI-gestützten Schreibwerkzeugen diese Werkzeuge in der Rubrik „Übersicht verwendeter Hilfsmittel“ mit ihrem Produktnamen, meiner Bezugsquelle [=Internet-Link] vollständig aufgeführt habe. 
Bei der Erstellung dieser Arbeit habe ich durchgehend eigenständig und beim Einsatz IT-/KI-gestützter Schreibwerkzeuge steuernd gearbeitet.“[1]

[1] Diese Eigenständigkeitserklärung wird in der Fakultät EW bereits für Abschlussarbeiten der Erziehungs- und Bildungswissenschaft verwendet .

Kenntlichmachung der Nutzung von KI-gestützten Schreibwerkzeugen

Rechtlich ist die obige Eigenständigkeitserklärung ausreichend. Dennoch ist es wichtig, die Nutzung von generativer KI transparent zu machen. Folgend finden Sie einen Vorschlag, wie Sie dies machen können – auch hier gilt: bitte stimmen Sie sich für die genauen Regelungen mit Ihren Lehrenden ab.

Wenn Sie generative KI im Rahmen Ihrer Hausarbeit verwenden, ist es wichtig, den Umfang und die Art der Nutzung transparent darzulegen. Es muss immer nachvollziehbar sein, woher die Argumentationen und Gedanken in Ihrer Arbeit stammen. Dokumentieren Sie alle Prompts und die zugehörigen Antworten des KI-Tools vollständig im Anhang der Arbeit.

Kennzeichnen Sie alle Textteile, bei denen Sie KI-Tools verwendet haben, durch eine Fußnote, in der Sie angeben, welchen Prompt Sie genutzt haben und welches KI-Tool an welchem Tag (Datum) zum Einsatz kam.

Verweisen Sie auf den Prompt und die vollständige Antwort, die Sie im Anhang dokumentiert haben.

Bei einer wörtlichen Übernahme eines KI-generierten Textes kennzeichnen Sie diese als Zitat  und geben in einer Fußnote den Prompt und das verwendete KI-Tool sowie das Nutzungsdatum an. Verweisen Sie auf den Prompt und die vollständige Antwort, die Sie im Anhang dokumentiert haben.

FAQ

  • Darf ich generative KI, z.B. ChatGPT in der Lehre nutzen?
    Prinzipiell ja, aber der Einsatz darf nicht verpflichtend sein, wenn keine DSGVO-konforme Nutzung möglich ist.
  • Ist eine DSGVO-konforme Nutzung von ChatGPT möglich?
    Nein, die Nutzung muss freiwillig bleiben. Hinweis: Die Plattform Fobizz bietet einen DSGVO-konformen Zugang zu ChatGPT. Dafür ist jedoch eine (kostenlose) Anmeldung bei Fobizz nötig. Auch Studierende können sich bei Fobizz anmelden und können dann ChatGPT anonymisiert nutzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie keinerlei personenbezogene Daten bei ChatGPT eingeben.
  • Welche geistige Eigenleistung ist notwendig, um als Urheber:in eines KI-generierten Textes zu gelten?
    Es gilt zwischen KI-gestützten menschlichen Schöpfungen und durch KI-erzeugten Schöpfungen zu unterscheiden. Wird das KI-Programm von den Nutzenden lediglich als eine Art Hilfsmittel unterstützend herangezogen, so kommt ein Urheberrechtsschutz weiterhin in Betracht. Andernfalls liegen die Voraussetzungen für ein Werk nicht vor, sodass die Nutzenden des KI-Programms keine Urheberschaft an dem KI-generierten Text innehaben.

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