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Videoaufzeichnungen im Unterricht – Einverständnis erforderlich!

Das Thema Datenschutz hat im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung gewonnen. Auch im Rahmen von Lehramts- sowie erziehungswissenschaftlichen Studiengängen wird das Thema insbesondere dann relevant, wenn es um digitale Aufzeichnungen im Unterricht bzw. der pädagogischen Praxis allgemein geht. Doch wie sind die rechtlichen Rahmungen? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Studierende z.B. im Rahmen eines Seminars Aufnahmen vom Unterrichtsgeschehen machen? Die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) stellt die rechtliche Grundlage hierfür dar und dient u.a. dem Schutz personenbezogener Daten. Aus Artikel 6 der DGSVO, der die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten festsetzt, ergibt sich, dass eine Einwilligung der aufzuzeichnenden Personen, also z.B. der SchülerInnen wie auch – sofern minderjährig – ihrer Erziehungsberechtigten (§ 107 BGB), nötig ist. Dies gilt auch dann, wenn die SchülerInnen nachträglich im Datenmaterial unkenntlich gemacht werden.

Ein Beispiel: Als Studienleistungen sollen Lehramtsstudierende Kurzvideos vom Unterrichtsgeschehen an Schulen aufnehmen, in denen alle SchülerInnen nachträglich (bei Schnitt- und Tonbearbeitung) sowohl in Darstellung als auch in Ton unkenntlich gemacht werden. Hier gilt also: Eine Einwilligung der SchülerInnnen wie ggf. (bei Minderjährigkeit) der Erziehungsberechtigten ist bereits für die Aufnahme erforderlich und muss VOR dieser eingeholt werden. Sofern keine Einwilligung vorliegt, stellt die Existenz des Videos bereits einen Verstoß gegen die o.g. rechtlichen Regelungen dar; eine nachträgliche Genehmigung ist gesetzlich nicht vorgesehen! (sollte aber – sofern das Kind in den Brunnen gefallen ist, die Daten schon vorliegen und zuvor kein Einverständnis eingeholt wurde, nachgeholt werden.)

Fazit: Eine Einverständniserklärung ist immer vor einer Aufzeichnung im Klassengeschehen einzuholen, auch, wenn die personenbezogenen Daten nachträglich unkenntlich gemacht werden!

Es sei auch auf die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung und Verwertung von qualitativen Interviews hingewiesen, die z.B. Gebel et al. (2015) umfassend und verständlich erörtern (s. hier); einer Forschungsform, die vor allem in den Sozialwissenschaften zentral ist und von Lehramtsstudierenden z.B. für Abschlussarbeiten genutzt wird.

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